Ausfertigungsdatum: 23.05.2019
Präambel
Im Bewusstsein ihrer Verantwortung als Teil der Weltgemeinschaft verpflichten sich alle Spielenden, dem Frieden der Welt und der Verbreitung des Hobbys zu dienen.
Die Grundrechte
Art 1 Die Würde aller Spielenden ist unantastbar.
Art 2 Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Spielendenpersönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt, Spielmaterial widerrechtlich zerstört, unerlaubter Weise mogelt und nicht anderweitig gegen die verfassungsmäßige Spielregel oder das gute Benehmen beim Spielen verstößt.
Art 3 Alle Spielenden sind vor und hinter dem Spieltisch gleich.
Art 4 Divers Geschlechtliche, Frauen, Kinder, Männer (alphabetische Auflistung) sind gleichberechtigt. Die Spielendengemeinde fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung aller Spielenden und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Art 5 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner körperlichen Eigenheiten, seiner religiösen oder spielerischen Anschauungen beim Spielen benachteiligt oder bevorzugt oder vom Spielen abgehalten werden. Niemand darf wegen seines Spielegeschmacks benachteiligt werden.
Art 6 Die Freiheit der Spielenden und die Freiheit des Bekenntnisses zum Hobby ‚Spielen‘ sind unverletzlich.
Art 7 Die ungestörte Ausübung des Hobbys bei öffentlichen Veranstaltungen und im privaten Umfeld ist von allen Beteiligten zu gewährleisten.
Art 8 Jeder hat das Recht, seine Meinung über sämtliche Arten von Gesellschaftsspielen in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Printmedien sowie über das Internet werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Art 9 Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich und fröhlich zum Spielen zu versammeln.
Art 10 Der Vielspieler ist nicht die Krone des Homo Ludens.
Fußnote: Alle Spielenden haben nicht nur das Recht auf Toleranz, sondern auch auf Akzeptanz.
Das Grundgesetz tritt spätestens mit Ausgabe der 128. FAIRPLAY in Kraft.
gez. Mafalda (AfG) und das gesamte FAIRPLAY-Team
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